Günzburger Steigleiter mehrzügig 15,48m für bauliche Anlage Alu

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Artikel-Nr.: 4009148

Herst.-Nr.: 510150

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Beschreibung

• Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Für Schornsteine gelten bzgl. Befestigung und Rückenschutz
besondere Vorschriften. • Unabhängig von der Steighöhe gilt: • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz
verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) •
Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u.a.
Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des
Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden •
Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss
mindestens 1.680 mm betragen • An ungesicherten Ausstiegsebenen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die
Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein • Antrittsmaß: Abstand
Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100–400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der
Ausstiegsebene liegen • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm • Beim Ausstieg nach vorne muss
die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der
Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten
werden. • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen • Die Verbindung zum Steigschutz
muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein • Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit
Geländer und einem gesicherten Zugang • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um
die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

Technische Daten

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