Rundum-Betreuung mit System

Komplettsysteme - Photovoltaik

Um die Qualität unserer Anlagen zu gewährleisten, geben wir uns nur mit den besten Produkten zufrieden. Die von der Dachdecker-Einkauf Süd eG gelieferten Anlagen-Komplettsysteme sind hochwertige Spitzenprodukte namhafter Hersteller.

Aus hochqualifizierten Systemkomponenten projektieren wir zusammen mit unserem Systempartner der Solar-Energiedach GmbH NL die Photovoltaik-Komplettsysteme, die jeder Leistungsanforderung gerecht werden.

Wir setzen höchste Maßstäbe bezüglich Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, der von uns vertriebenen Photovoltaik-Anlagen.

 

 

Finanzierungs- und Steuervorteile

Finanzierungs- und Steuervorteile

Durch die gesetzlich garantierte Vergütung des Erneuerbare-Energien Gesetzes ergeben sich Erträge, die den Einsatz von Solarstrom als langfristige Geldanlage attraktiv machen.


Damit sich die Investition schon heute rechnet, garantiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Betreibern von Solaranlagen, 20 Jahre lang plus dem Jahr der Anlagenzulassung, eine feste Vergütung für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Schnelles Handeln macht sich also bezahlt.

Der Betreiber einer PV-Anlage ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Weiterhin ist bei der Planung einer Anlage zu empfehlen, sich von einem Steuerberater über die Möglichkeiten der USt-Rückerstattung bzw. über Abschreibungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

 

Meldung von Photovoltaikanlangen an die Bundesnetzagentur

Ab dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Formular Bundesnetzagentur (PDF, 423 KB)

Erläuterungen zum Formular (PDF, 40 KB)

 

Vergütungssätze

Die veränderten EEG-Vergütungssätze von PV-anlagen ab dem 1.4.2012 im Überblick
(Vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes im Bundsart am 11.Mai 2012)

Neue Vergütungssätze für Dach- und Freiflächenanlagen ab 1. April 2012

Anlagengröße

Inbetriebnahme
ab 1. Apr 2012

Inbetriebnahme
ab 1. Mai 2012

Inbetriebnahme
ab 1. Jun 2012

Inbetriebnahme
ab 1. Jul 2012

bis 10 kWp        

19,50

19,31

19,11

18,92

10 - 1000 kWp

16,50

16,34

16,17

16,01

1 - 10 MWp

13,50

13,37

13,23

13,10


Marktintegrationsmodell (85/90)

  • Bei Anlagen von 0 bis 10 kWp wird die vergütungspflichtige Menge auf 80% des jährlich erzeugten Stroms reduziert.
  • Bei Anlagen von 10 bis 1.000 kWp wird die vergütungspflichtige Menge auf 90% des jährlich erzeugten Stroms reduziert.
  • Bei Anlagen größer 1 MW werden 100% des erzeugten Stroms voll vergütet.
  • Die restlichen 10 % des erzeugten Stroms könner über die "sonstige Direktvermarktung" oder mit Inanspruchnahme der Managementprämie (nicht der vollen Marktprämie) vermarktet werden oder erhalten automatisch den sogenannten Marktwert Solar (derzeit rund 5 ct/kWh = Börsenwert).
  • Anlagenbetreiber können ganzjährig mit 10% der gesamten Jahresstromerzeugung in die Direktvermarktung gehen oder auch nur monatsweise (Bsp. 2 Monate mit voller Stromerzeugung in die sonstige Direktvermarktung, dies muss dann mind. 10% der Jahresstromerzeugung darstellen, und die restlichen 10 Monate mit der vollen Erzeugung in die Einspeisevergütung oder andere Direktvermarktungswege).
  • Eine Anrechenbarkeit der 10% auf die Portfolio-Vorgaben des Grünstromprivilegs ist nicht möglich. Die Inanspruchnahme der Managementprämie im Rahmen des Marktprämienmodells ist hingegen für diesen Teil der Erzeugung möglich.
  • Das Marktintegrationsmodell gilt für alle Anlagen, die ab 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, wird jedoch erst ab 1.1.2013 angewendet.
  • Für Anlagen, die im Rahmen einer der Übergangsfristen mit altem Recht in Betrieb genommen werden, gelten die Vorgaben des Marktintegrationsmodells nicht.

Landwirtschaftliche Neubauten/"Solar-Stadl":

  • Anlagen auf Dächern von neu gebauten nicht-Wohngebäuden im Außenbereich (§ 35 BauGB) erhalten zukünftig nur noch die niedrige Vergütung der Anlagen >1 MWp (ab 1.4. 13,5 ct/kWh). Hiervon ausgenommen werden:
    • Anlagen auf neu gebauten, dauerhaft genutzten Tierställen, die von einer zuständigen Baubehörde genehmigt wurden,
    • Anlagen auf neu gebauten Aussiedlerhöfen (Komplettumzug des landwirtschaftlichen Betriebs vom Innen- in den Außenbereich)

(Quelle: BSW-Solar. Für die Korrektheit der Angaben übernimmt der BSW-Solar keine Gewähr!)

Die Vergütungssätze vom 01.01.2012 (siehe unten) gelten noch für Dachanlagen, deren Netzanschlussbegehren (gemäß § 5 EEG) vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurden und die bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Ebenso für Freiflächenanlagen deren Beschluss über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes vor dem 1. März getroffen wurde und die bis 30. Juni fertiggestellt wird. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen gilt dies abweichend bis 30. September.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf oder an Gebäuden

Anlagengröße

ab
01.07.2010

ab
01.10.2010

ab
01.01.2011

ab
01.01.2012

bis 30 kWp        

34,05

33,03

28,74

24,43

30 - 100 kWp

32,39

31,42

27,33

23,23

> 100 kWp

30,65

29,73

25,86

21,98

> 1000 KWp      

25,55

24,79

21,56

18,33

  

Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf Freiflächen

ab
01.01.2012

Konversionsflächen
versiegelte Flächen   

18,76

andere Freiflächen
Gewerbeflächen
Flächen an Verkehrswegen

17,94

Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG
 (Angaben in Cent pro Kilowattstunde)

 

Konditionsübersicht für Endkreditnehmer

Die KFW-Bank bietet Betreibern von Solaranlagen zinsgünstige Darlehen an. Einen Antrag müssen Sie über Ihre Hausbank stellen. Wir sorgen dafür, dass Sie für ihre Kunden bei uns Anlagen finden, die individuell auf das betreffende Bauvorhaben zugeschnitten sind und zu dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen passen. Wir beraten Sie, welchen Ertrag diese Anlage pro Jahr erbringt und erstellen ein attraktives Angebot.

Hier können Sie eine Konditionsübersicht für Endkreditnehmer aus den Förderprogrammen der KfW Mittelstands- und Förderbank für die Programmgruppe "Finanzierung von Umweltinvestionen" herunterladen (Stand: 02.04.2012).

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